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   BVerwG, 28.10.2009 - 2 WNB 4.09   

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BVerwG, 28.10.2009 - 2 WNB 4.09 (https://dejure.org/2009,25654)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.2009 - 2 WNB 4.09 (https://dejure.org/2009,25654)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - 2 WNB 4.09 (https://dejure.org/2009,25654)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Prozessordnungsgemäße Darlegung eines Verfahrensverstoßes in der Aufklärungsrüge eines Soldaten gegen die Entscheidung eines Truppendienstgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 22a Abs. 2 Nr. 1; WBO § 22b Abs. 2 S. 2
    Prozessordnungsgemäße Darlegung eines Verfahrensverstoßes in der Aufklärungsrüge eines Soldaten gegen die Entscheidung eines Truppendienstgerichts

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2009 - 2 WNB 4.09
    In der Beschwerdebegründung muss daher dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ), dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung im beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. auch Beschluss vom 24. Januar 2008 - BVerwG 6 BN 2.07 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 85 Rn. 14).
  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 B 154.03

    Nichtzulassung der Revision; Grundsätze einer ordnungsgemäßen richterlichen

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2009 - 2 WNB 4.09
    Die prozessordnungsgemäße Darlegung (§ 22b Abs. 2 Satz 2 WBO) der von der Beschwerde erhobenen Aufklärungsrüge setzt die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts - allein auf diese kommt es an - ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern die angegriffene Entscheidung unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen (vgl. zur ständigen Rechtsprechung der Revisionssenate des BVerwG u.a. Beschluss vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 ).
  • BVerwG, 24.01.2008 - 6 BN 2.07

    Von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweichende Rechtsanwendung als

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2009 - 2 WNB 4.09
    In der Beschwerdebegründung muss daher dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ), dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung im beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. auch Beschluss vom 24. Januar 2008 - BVerwG 6 BN 2.07 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 85 Rn. 14).
  • BVerwG, 01.07.2009 - 1 WNB 1.09

    Rechtsbeschwerde; Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung.

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2009 - 2 WNB 4.09
    Dies gilt nach der Rechtsprechung der beiden Wehrdienstsenate auch für die § 132 Abs. 2 Nr. 1 und § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nachgebildeten (vgl. dazu BTDrucks 16/7955 S. 36 f. zu Nr. 18) Regelungen des § 22a Abs. 2 Nr. 1 WBO und des § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO (vgl. Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - BVerwG 1 WNB 1.09 - und vom 15. Juli 2009 - BVerwG 2 WNB 1.09 -).
  • BVerwG, 15.07.2009 - 2 WNB 1.09
    Auszug aus BVerwG, 28.10.2009 - 2 WNB 4.09
    Dies gilt nach der Rechtsprechung der beiden Wehrdienstsenate auch für die § 132 Abs. 2 Nr. 1 und § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nachgebildeten (vgl. dazu BTDrucks 16/7955 S. 36 f. zu Nr. 18) Regelungen des § 22a Abs. 2 Nr. 1 WBO und des § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO (vgl. Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - BVerwG 1 WNB 1.09 - und vom 15. Juli 2009 - BVerwG 2 WNB 1.09 -).
  • BVerwG, 12.04.2018 - 2 WNB 1.18

    Verhängung einer Disziplinarbuße wegen einer subjektiv vorsätzlichen

    Dies kann aber die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 22b Abs. 2 WBO nicht rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - 2 WNB 4.09 - Rn. 5 und vom 17. Juni 2010 - 2 WNB 7.10 - DokBer 2010, 295 Rn. 11).
  • BVerwG, 29.10.2012 - 2 WNB 3.12

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Gehörsverstoß; Entscheidung über die

    Die ordnungsgemäße Darlegung der von der Beschwerde erhobenen Aufklärungsrüge setzt unter anderem die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwiefern die angegriffene Entscheidung unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 2 WNB 4.09 - und vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 ).
  • BVerwG, 14.03.2017 - 1 WNB 1.17

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Nach der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts, auf die es allein ankommt (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - 2 WNB 4.09 - Rn. 2 und vom 11. Oktober 2016 - 1 WNB 1.16 - Rn. 8), war der angefochtene Befehl "auch im Übrigen rechtmäßig", weil auf die gesundheitlichen Belange der Antragstellerin hinreichend Rücksicht genommen worden sei, indem es ihr ausdrücklich ermöglicht worden sei, Hinderungsgründe vorzubringen und Ausweichtermine vorzuschlagen.
  • BVerwG, 27.07.2011 - 2 WNB 3.11
    Die ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge setzt unter anderem die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwiefern die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (vgl. Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 2 WNB 4.09 und vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 ).
  • BVerwG, 28.04.2010 - 2 WNB 4.10

    Ordnungsgemäße Beschwerde über die Berechtigung zur Ausübung einer

    Die ordnungsgemäße Darlegung der von der Beschwerde erhobenen Aufklärungsrüge setzt die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern die angegriffene Entscheidung unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 2 WNB 4.09 - und vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 ).
  • BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 1.16

    Anforderungn an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde auf Grundlage der

    Nach der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts, auf die es allein ankommt (BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 2 WNB 4.09 - Rn. 2), konnte trotz einer fehlenden Dokumentation die Klärung des Vorgangs der Vergleichsgruppenbildung im Wege der freien Beweiswürdigung erfolgen.
  • BVerwG, 05.11.2013 - 2 WNB 3.13

    Erforderlichkeit der mündlichen Verhandlung vor dem Truppendienstgericht

    Für diese materiell-rechtliche Auffassung des Gerichts, auf die allein bei der Prüfung einer unterbliebenen Sachaufklärung abzustellen ist (vgl. Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 2 WNB 4.09 - Rn. 2 und vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 ), kam es auf die Frage, ob dem Zeugen Fregattenkapitän X die Problemlage, in der sich die Ausbilder im Hinblick auf dienstlich geliefertes Material befanden, bekannt war, nicht an.
  • BVerwG, 31.03.2011 - 2 WNB 1.11
    Die ordnungsgemäße Darlegung der von der Beschwerde erhobenen Aufklärungsrüge setzt unter anderem die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwiefern die angegriffene Entscheidung unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (vgl. Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 2 WNB 4.09 - und vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 ).
  • BVerwG, 16.06.2010 - 2 WNB 8.10
    Die erfolgreiche Rüge eines Aufklärungsmangels setzt u.a. voraus, dass die angegriffene Entscheidung unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (vgl. Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 2 WNB 4.09 -, vom 26. Mai 2010 - BVerwG 2 WNB 6.10 - und vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 ).
  • BVerwG, 05.05.2010 - 2 WNB 5.10
    Die prozessordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge setzt die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern die angegriffene Entscheidung unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 2 WNB 4.09 -, vom 28. April 2010 - BVerwG 2 WNB 4.10 - und - vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 ).
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